Förderungen

Der Meistertitel ist das Gütesiegel unseres Handwerks und öffnet Ihnen zahlreiche Türen – ob als Führungskraft, Unternehmer:in oder Ausbilder:in. In unseren Meisterkursen kombinieren wir praxisnahes Arbeiten mit fundierter Theorie und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zur erfolgreichen Prüfung.

Aufstiegs-BAföG

Unsere Meisterkurse werden durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) unterstützt. Damit übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für Ihre Meisterfortbildung – sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit.

Gefördert werden Teilnehmer:innen unserer Meisterkurse, die sich auf eine öffentlich-rechtliche Meisterprüfung nach der Handwerksordnung vorbereiten. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch Berufspraktiker ohne formalen Abschluss können gefördert werden, wenn sie zur Meisterprüfung zugelassen sind.

Die Förderung besteht aus direkten Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Ein Teil des Darlehens kann nach bestandener Meisterprüfung erlassen werden. So reduziert sich die finanzielle Belastung erheblich, und Sie können sich ganz auf Ihre Meisterausbildung konzentrieren.

Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unserer Meisterkurse. Damit unterstützt das Aufstiegs-BAföG gezielt die Weiterbildung auf Meisterebene. Zusätzlich können bei Vollzeitkursen auch Zuschüsse zum Lebensunterhalt beantragt werden.

Meisterbonus

Wer in Bayern erfolgreich die Meisterprüfung besteht, wird zusätzlich belohnt: Mit dem Meisterbonus unterstützt der Freistaat Ihre Leistung und Ihren Beitrag zur Fachkräftesicherung. Absolvent:innen unserer Meisterkurse erhalten nach ihrem Abschluss automatisch einen einmaligen Bonus von 3.000 Euro.

Alle Absolvent:innen unserer Meisterkurse, die ihre Meisterprüfung in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Förderberechtigt sind sowohl Personen mit Wohnsitz als auch mit Beschäftigungsort in Bayern.

Nach bestandener Meisterprüfung erhalten Sie einen einmaligen Bonus in Höhe von 3.000 Euro.

Die Absolventinnen und Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.

Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR)

Mit den Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR) unterstützt der Freistaat Bayern Teilnehmer:innen an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen im Handwerk. Davon profitieren sowohl unsere Meisterkurse als auch die Überbetriebliche Ausbildung. Gefördert werden vor allem Lehrgangsgebühren sowie zusätzliche Kosten wie Fahrt, Unterkunft oder Verpflegung.

Gefördert werden Teilnehmer:innen unserer Meisterkurse, die sich auf die Meisterprüfung vorbereiten, sowie Auszubildende, die an überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen teilnehmen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Wohnsitz oder Ausbildungsort in Bayern liegt.

Unterstützt werden die Lehrgangsgebühren unserer Meisterkurse sowie die Kosten der Überbetrieblichen Ausbildung, etwa für fachpraktische Lehrgänge. In bestimmten Fällen können zudem auch Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernommen werden. Alle Zuschüsse sind nicht rückzahlbar.

Bei einem Stipendium bekommen Sie maximal EUR 1.200.

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Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks

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82166 Gräfelfing

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