Förderungen
Der Meistertitel ist das Gütesiegel unseres Handwerks und öffnet Ihnen zahlreiche Türen – ob als Führungskraft, Unternehmer:in oder Ausbilder:in. In unseren Meisterkursen kombinieren wir praxisnahes Arbeiten mit fundierter Theorie und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zur erfolgreichen Prüfung.
Aufstiegs-BAföG
Unsere Meisterkurse werden durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) unterstützt. Damit übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für Ihre Meisterfortbildung – sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Teilnehmer:innen unserer Meisterkurse, die sich auf eine öffentlich-rechtliche Meisterprüfung nach der Handwerksordnung vorbereiten. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch Berufspraktiker ohne formalen Abschluss können gefördert werden, wenn sie zur Meisterprüfung zugelassen sind.
Wie wird gefördert?
Die Förderung besteht aus direkten Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Ein Teil des Darlehens kann nach bestandener Meisterprüfung erlassen werden. So reduziert sich die finanzielle Belastung erheblich, und Sie können sich ganz auf Ihre Meisterausbildung konzentrieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unserer Meisterkurse. Damit unterstützt das Aufstiegs-BAföG gezielt die Weiterbildung auf Meisterebene. Zusätzlich können bei Vollzeitkursen auch Zuschüsse zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Meisterbonus
Wer in Bayern erfolgreich die Meisterprüfung besteht, wird zusätzlich belohnt: Mit dem Meisterbonus unterstützt der Freistaat Ihre Leistung und Ihren Beitrag zur Fachkräftesicherung. Absolvent:innen unserer Meisterkurse erhalten nach ihrem Abschluss automatisch einen einmaligen Bonus von 3.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Alle Absolvent:innen unserer Meisterkurse, die ihre Meisterprüfung in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben. Förderberechtigt sind sowohl Personen mit Wohnsitz als auch mit Beschäftigungsort in Bayern.
Wie wird gefördert?
Nach bestandener Meisterprüfung erhalten Sie einen einmaligen Bonus in Höhe von 3.000 Euro.
Ablauf der Auszahlung
Die Absolventinnen und Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.
Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR)
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Teilnehmer:innen unserer Meisterkurse, die sich auf die Meisterprüfung vorbereiten, sowie Auszubildende, die an überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen teilnehmen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Wohnsitz oder Ausbildungsort in Bayern liegt.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden die Lehrgangsgebühren unserer Meisterkurse sowie die Kosten der Überbetrieblichen Ausbildung, etwa für fachpraktische Lehrgänge. In bestimmten Fällen können zudem auch Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernommen werden. Alle Zuschüsse sind nicht rückzahlbar.
Bei einem Stipendium bekommen Sie maximal EUR 1.200.